Schlussverteilung Hessen HRB 4886

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Insolvenzprofil

Hofmann Zimmerei GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Darmstadt, HRB 4886
EUID
DEM1103.HRB4886

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 279/21
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Andreas Maurer
Adresse
Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt
Telefon
06151-500498-0
Fax
06151-5004989

Gegenstand des Unternehmens

Die Gewerke Zimmergeschäft, Treppenbau und Innenausbau.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Zimmerei GmbH ist eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer, dessen Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 18.06.2025 festgesetzt wurden. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist abgeschlossen. Das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 171.609,66 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 35.561,93 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wurde ebenfalls durch Beschluss festgesetzt, wobei die konkreten Beträge im Text als X markiert sind. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 23.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung oder Obliegenheitsüberwachung bei Gericht eingehen.

Originalbekanntmachung

18.06.2025

9 IN 279/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Zimmerei GmbH, Rübgrund 17, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 4886), vertr. d.: 1. Hofmann, Karlheinz, (Geschäftsführer), 2. Roland Kraft, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 18.05.2021 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Rege...

Originalbekanntmachung

13.01.2026

9 IN 279/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Zimmerei GmbH, Rübgrund 17, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 4886), vertr. d.: 1. Karl-Heinz Hofmann, Leipziger Straße 10, 64560 Riedstadt, (Geschäftsführer), 2. Roland Kraft, Oberndorferstraße 31, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 171.609,66 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 35.561,93 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 12.01.2026

Originalbekanntmachung

13.01.2026

9 IN 279/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Zimmerei GmbH, Rübgrund 17, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 4886), vertr. d.: 1. Karl-Heinz Hofmann, Leipziger Straße 10, 64560 Riedstadt, (Geschäftsführer), 2. Roland Kraft, Oberndorferstraße 31, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 5,19 % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolv...

Originalbekanntmachung

13.01.2026

9 IN 279/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann Zimmerei GmbH, Rübgrund 17, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 4886), vertr. d.: 1. Karl-Heinz Hofmann, Leipziger Straße 10, 64560 Riedstadt, (Geschäftsführer), 2. Roland Kraft, Oberndorferstraße 31, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 23.02.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, Anträge der Gläubiger gemäß § 292 Abs. 2 InsO (Obliegenheitsüberwachung) . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden üb...

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