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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
ist die Erbringung von Baudienstleistungen, insb. der Einbau und die Montage von genormten Baufertigteilen sowie die Durchführung von Trockenbauarbeiten, die Durchführung von Arbeiten im Bereich Garten- und Landschaftsbau, die Gebäude- und Industriereinigung sowie die Durchführung von Transporten mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, ferner der Handel mit und der Im- und Export von Restposten, Kraftfahrzeugen, Lebensmitteln und Baumaterialien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I. B. Baudienstleistungs und Handels GmbH ist anhängig. Das Verfahren befindet sich in der Phase der vorläufigen Verwaltung, die mit Beschluss vom 17.03.2023 angeordnet wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Insolvenzgericht hat die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt, wobei die Bemessung auf einer Teilungsmasse in Höhe von 22.077,91 EUR basiert und ein Zuschlag für die Betriebsfortführung berücksichtigt wurde. Dem Verwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Parallel dazu wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag bis zum 12.02.2026. Gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 25.02.2026 Widerspruch eingelegt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Forderungstabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
9 IN 198/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I. B. Baudienstleistungs und Handels GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 2, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 100285), vertr. d.: Ionel Budusan, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 12.02.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 198/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I. B. Baudienstleistungs und Handels GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 2, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 100285), vertr. d.: Ionel Budusan, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 25.02.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 28.01.2026
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