Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern sonstigen Nurtzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Ferner die Vermietung und der Verkauf von Immobilien, Immobilienmarketing und Grundstücksbewertung sowie das Entwickeln von Vermarktungskonzepten und deren Durchführung. Weiterhin die Entwicklung und der Vertrieb von IT-Systemen für die Immobilienbranche.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Die Ausschlussfrist für Widersprüche gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen endet am 14.05.2026. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Bahnhofstraße 12, 64653 Lorsch, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 14.05.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 23.04.2026
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