Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
I.O.S. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 105819
EUID
DEM1103.HRB105819
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 430/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwalt Christoph Enkler
Adresse
Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt
Telefon
06061 96598 0
E-Mail
michelstadt@brinkmann-partner.de
Fax
06061 96598 22
Gegenstand des Unternehmens
die Industriereinigung, allgemeine Reinigung, Montage, Teilkontrolle und Verpackung von Fertigteilen, Hausmeistertätigkeiten, Lieferdienst aller Art, personelle Unterstützung in der Wertschöpfungskette verschiedener Produktionsprozesse.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.O.S. GmbH ist am 13.01.2025 eröffnet worden. Zuvor war am 28.06.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Enkler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine abschließende Gläubigerversammlung sowie ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 12.05.2026 bestimmt. Da sich herausgestellt hat, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens vollständig zu decken, ist das Verfahren gemäß § 207 InsO mit Beschluss vom 18.05.2026 eingestellt worden. Die Einstellung wird am dritten Tag nach der Veröffentlichung im Internet wirksam, woraufhin die Schuldnerin das Recht zur freien Verfügung über die Insolvenzmasse zurückerhält.
Originalbekanntmachung
01.07.2024
Geschäfts-Nr.: 9 IN 430/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der I.O.S. GmbH, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRB 105819), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Michelstadt, (Geschäftsführerin), ist am 28.06.2024 um 14:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Enkler, c/o Brinkmann & Partner, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061 96598 0, Fax: 06061 96598 22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch ...
Geschäfts-Nr.: 9 IN 430/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der I.O.S. GmbH, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRB 105819), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Michelstadt, (Geschäftsführerin), ist am 28.06.2024 um 14:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Enkler, c/o Brinkmann & Partner, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061 96598 0, Fax: 06061 96598 22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
31.03.2026
9 IN 430/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.O.S. GmbH, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRB 105819), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Michelstadt, (Geschäftsführerin), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: Dienstag, den 12.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei d...
9 IN 430/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.O.S. GmbH, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRB 105819), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Michelstadt, (Geschäftsführerin), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: Dienstag, den 12.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
18.05.2026
9 IN 430/24: Das am 13.01.2025 eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.O.S. GmbH, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRB 105819), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Michelstadt, (Geschäftsführerin), wird gemäß § 207 InsO eingestellt.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Gründe
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht um die Kosten des Verfahrens vollständig zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Verfahrenseinstellung mangels Masse angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben, ein Kostenvorschuss wurde nicht geleistet.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner/der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem A...
9 IN 430/24: Das am 13.01.2025 eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.O.S. GmbH, Zeller Straße 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRB 105819), vertr. d.: Alexandra Teodora Suci, Michelstadt, (Geschäftsführerin), wird gemäß § 207 InsO eingestellt.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Gründe
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht um die Kosten des Verfahrens vollständig zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Verfahrenseinstellung mangels Masse angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben, ein Kostenvorschuss wurde nicht geleistet.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner/der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 18.05.2026
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