Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 101137

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Insolvenzprofil

IWS Gebäudereinigungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gaußstraße 5, 68623 Lampertheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 101137
EUID
DEM1103.HRB101137

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 766/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Andrea Grünewälder
Adresse
Wilhelmstraße 46, 64646 Heppenheim
Telefon
06252/5905070
Fax
06252/79 47 57 8

Gegenstand des Unternehmens

Die Gebäudereinigung sowie die Durchführung von Hausmeister- und Winterdiensttätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWS Gebäudereinigungs GmbH ist anhängig. Mit Beschluss vom 29.10.2025 wurde die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Andrea Grünewälder, hat die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Darmstadt hat die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Bei der Berechnung wurde von einer Teilungsmasse in Höhe von 313.735,81 EUR ausgegangen. Da im vorläufigen Verfahren eine Betriebsfortführung stattfand, wurde ein ergänzender Zuschlag berücksichtigt. Zudem wurden Zuschläge für Sanierungsbemühungen und arbeitsrechtliche Fragen gewährt. Die Auslagen wurden gemäß § 8 InsVV festgesetzt. Die Rechtsanwältin erhält die Erlaubnis, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Eine frühere Bekanntmachung vom 09.02.2026 hatte die Beteiligten bis zum 09.03.2026 zur Stellungnahme aufgefordert.

Originalbekanntmachung

09.02.2026

9 IN 766/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWS Gebäudereinigungs GmbH, Gaußstraße 5, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 101137), vertr. d.: Yusuf Istemi, Ludwigshafen, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 09.03.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 09.02.2026

Originalbekanntmachung

19.03.2026

9 IN 766/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IWS Gebäudereinigungs GmbH, Gaußstraße 5, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 101137), vertr. d.: Yusuf Istemi, Stockholmerweg 4, 67069 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46, 64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070, Fax: 06252/79 47 57 8 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.10.2025 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzver...

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