Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 105675

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Kar Personal GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bunsen-Straße 50, 64579 Gernsheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 105675
EUID
DEM1103.HRB105675

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1243/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Ernestus Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Adresse
Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt
Telefon
06151/30838-30
Fax
06151/30838-31

Gegenstand des Unternehmens

ist Gebäudereinigung (auch Industriereinigung), Auftrags- und Arbeitnehmervermittlung und gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere zur Drucksachenverarbeitung, Kommissionierung, und Staplerfahren, Erbringung von Trockenbau-, Parkettverlegungs-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten, Raumausstattung (insbesondere Brandschadensanierung), Durchführung von Abbruch- und Demontagearbeiten, sowie Entsorgung von Haus- und Baustellenabfällen, Sicherheits- und Bewachungstätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 17.12.2025 ist gegen die Kar Personal GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.02.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat die Forderungsanmeldefrist bis zum 05.03.2026 bestimmt. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 16.04.2026. Am 12.03.2026 hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Am 27.04.2026 sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Am 13.04.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Originalbekanntmachung

17.12.2025

Geschäfts-Nr.: 9 IN 1243/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kar Personal GmbH, Robert-Bunsen-Str. 50, 64579 Gernsheim (AG Darmstadt, HRB 105675), vertr. d.: Adel Ahmad, (Geschäftsführer), ist am 17.12.2025 um 15:50 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Z...

Originalbekanntmachung

02.02.2026

9 IN 1243/25 : Über das Vermögen der Kar Personal GmbH, Robert-Bunsen-Str. 50, 64579 Gernsheim (AG Darmstadt, HRB 105675), vertr. d.: Adel Ahmad, Pielachtalstraße 37, 67071 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.03.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet...

Originalbekanntmachung

13.03.2026

9 IN 1243/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kar Personal GmbH, Robert-Bunsen-Str. 50, 64579 Gernsheim (AG Darmstadt, HRB 105675), vertr. d.: Adel Ahmad, Pielachtalstraße 37, 67071 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 09.04.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 12.03.2026

Originalbekanntmachung

13.04.2026

9 IN 1243/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kar Personal GmbH, Robert-Bunsen-Str. 50, 64579 Gernsheim (AG Darmstadt, HRB 105675), vertr. d.: Adel Ahmad, Pielachtalstraße 37, 67071 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 13.04.2026

Originalbekanntmachung

28.04.2026

9 IN 1243/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kar Personal GmbH, Robert-Bunsen-Str. 50, 64579 Gernsheim (AG Darmstadt, HRB 105675), vertr. d.: Adel Ahmad, Pielachtalstraße 37, 67071 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 17.12.2025 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei soll die Vergütun...

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