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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
ist -KFZ An- und Verkauf, -KFZ Vermietung, -Anhängerverleih, -Vermittlung von Finanzierung zwischen Kfz-Kunden und Kreditinstituten, -Betrieb einer Tankstelle, Verkauf von Kraftstoffen, Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken, Zeitschriften, Tabakwaren und Non-Food Artikeln, Lotto, -Fahrdienstleistungen im Nahverkehr, - Personalservice (keine Arbeitnehmerüberlassung), -Durchführung von Personentransporten, -Erbringung von sonstigen Fahrpersonal-Dienstleistungen, insbesondere Bereitstellung von Fahrpersonal zur Durchführung von Personentransporten, auch im öffentlichen Personen- und Nahverkehr (keine Arbeitnehmerüberlassung).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaya GmbH ist eröffnet. Gegenwärtig wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 29.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 695/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaya GmbH, Rheinstraße 109, 68649 Groß-Rohrheim (AG Darmstadt, HRB 101423), vertr. d.: Melise Kaya, Bergstraße 98, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 29.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 01.04.2026
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