Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KEV Küchen- und Elektro- Vertriebsgesellschaft Hund mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bürgermeister-Neff-Str. 4, 68519 Viernheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 100537
EUID
DEM1103.HRB100537
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 672/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Person
Rechtsanwalt Hagen Straßburg
Adresse
E3, 16, 68159 Mannheim
Telefon
0621/4017150-0
Fax
0621/4017150-12
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Konsumgütern, insbesondere Küchen, Elektrogeräten und Zubehör aller Art sowie die Erbringung der damit verbundenen Planungs-, Beratungs- und Serviceleistung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEV Küchen- und Elektro- Vertriebsgesellschaft Hund mbH ist anhängig. Die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens ist mit Beschluss vom 13.08.2024 angeordnet worden. Rechtsanwalt Hagen Straßburg ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Bemessung der Vergütung erfolgt nach § 11 InsVV unter Berücksichtigung der Art, Dauer und des Umfangs der Tätigkeit. Dabei wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 66.909,23 EUR ausgegangen. Dem vorläufigen Verwalter steht ein Bruchteil von 38,75 % der regulären Verwaltervergütung zu, bestehend aus 25 % für Bemühungen um eine übertragende Sanierung und 13,75 % für die Fortführung des Geschäftsbetriebes. Die Auslagen wurden in der beantragten Höhe gemäß § 8 InsVV festgesetzt. Zusätzlich ist die Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen gemäß § 7 InsVV festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
04.01.2026
9 IN 672/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEV Küchen- und Elektro- Vertriebsgesellschaft Hund mbH, Bürgermeister-Neff-Straße 4, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 100537), vertr. d.: Thorsten Hund, Hinter den Zäunen 29, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/4017150-0, Fax: 0621/4017150-12 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 13.08.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders ver...
9 IN 672/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEV Küchen- und Elektro- Vertriebsgesellschaft Hund mbH, Bürgermeister-Neff-Straße 4, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 100537), vertr. d.: Thorsten Hund, Hinter den Zäunen 29, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/4017150-0, Fax: 0621/4017150-12 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 13.08.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 66.909,23 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 38,75 % festgesetzt wird (25 % für die Bemühungen um eine übertragende Sanierung und 13,75 % für die Fortführung des Geschäftsbetriebes unter Zugrundelegung einer Vergleichsberechnung). Der Satz von 38,75 % ausreichend und dem Tätigkeitsumfang angemessen.
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Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 04.01.2026
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