Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 94084

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Kurz CNC-Fertigung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Philipp-Reis-Straße 26b, 64404 Bickenbach
Handelsregister
Darmstadt, HRB 94084
EUID
DEM1103.HRB94084

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 679/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing
Adresse
Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt
Telefon
06151/520144-0
Fax
06151/520144-9
Website
www.trebing-bert.de

Gegenstand des Unternehmens

Der Maschinen- und Vorrichtungsbau mit dem Schwerpunkt auf der Zerspanung von Metallen und Kunststoffen, einschließlich Konstruktion und Entwicklung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurz CNC-Fertigung GmbH ist anhängig. Am 18.07.2025 ist die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Darmstadt hat durch Beschluss die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 334.654,06 EUR ausgegangen. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters wird auf 45 % der Vergütung eines endgültigen Verwalters festgesetzt, da der vorläufige Verwalter in die Fortführung des Geschäftsbetriebs eingebunden war und sich um Arbeitnehmerangelegenheiten einschließlich der Insolvenzgeldvorfinanzierung kümmern musste. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die Auslagen wurden in beantragter Höhe gemäß § 8 InsVV festgesetzt. Zusätzlich wird die Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

20.07.2025

Geschäfts-Nr.: 9 IN 679/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurz CNC-Fertigung GmbH, Philipp-Reis-Str. 26b, 64404 Bickenbach (AG Darmstadt, HRB 94084), vertr. d.: Volker Ostermeyer, Rothenberger Weg 32a, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist am 18.07.2025 um 15:05 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151/520144-0, Fax: 06151/520144-9, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzun...

Originalbekanntmachung

01.09.2025

9 IN 679/25 : Über das Vermögen der Kurz CNC-Fertigung GmbH, Philipp-Reis-Str. 26b, 64404 Bickenbach (AG Darmstadt, HRB 94084), vertr. d.: Volker Ostermeyer, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151/520144-0, Fax: 06151/520144-9, Internet: www.trebing-bert.de. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.09.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldn...

Originalbekanntmachung

13.01.2026

9 IN 679/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurz CNC-Fertigung GmbH, Philipp-Reis-Str. 26b, 64404 Bickenbach (AG Darmstadt, HRB 94084), vertr. d.: Volker Ostermeyer, Rothenberger Weg 32a, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 02.02.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 12.01.2026

Originalbekanntmachung

04.03.2026

9 IN 679/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurz CNC-Fertigung GmbH, Philipp-Reis-Str. 26b, 64404 Bickenbach (AG Darmstadt, HRB 94084), vertr. d.: Volker Ostermeyer, Rothenberger Weg 32a, 69483 Wald-Michelbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Trebing & Bert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151/520144-0, Fax: 06151/520144-9, Internet: www.trebing-bert.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 18.07.2025 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzve...

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