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Die Veredelung von Papier, Pappe, Papier- und Pappe-Erzeugnissen jeglicher Art sowie alle damit verwandten technischen und gewerblichen Tätigkeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 20.05.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Eine Gläubigerversammlung ist für den 10.07.2024, 10:00 Uhr, im Amtsgericht Darmstadt anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Genehmigung eines Vergleiches mit Herrn Klaus Kucharski, dem ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, der sich verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 7.500,00 € in Monatsraten zu je 500,00 €, beginnend mit dem 1. November 2024, zu leisten. Zudem wird der Insolvenzverwalter ermächtigt, von der Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Geschäftsführer Herrn Emilio Menno abzusehen. Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Originalbekanntmachung
9 IN 360/22 In dem Insolvenzverfahren Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Holbeinstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf(Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 10.07.2024, 10:00 Uhr, Zimmer 4.310, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung: 1. Genehmigung eines Vergleiches mit Herrn Klaus Kucharski. Der ehemalige Geschäftsführer der Schuldnerin verpflichtet sich in dem Vergleich einen Betrag in Höhe von 7.500,00 € in Monatsraten zu je 500,00 €, beginnend mit dem 1. November 2024, zu leisten. 2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, von der Anspruchsdurchsetzung gegenüber dem Geschäftsführer Herrn Emilio Menno abzusehen. Hinweis: Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 360/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mainglanz Papierveredelung E. Kucharski GmbH, Am Berg 15, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 52978), vertr. d.: Emilio Menno, Holbeinstraße 14, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 20.05.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 22.04.2026
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