Forderungsanmeldung Hessen HRB 99476

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MAY Industriebodenbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Weidenring 12, 64625 Bensheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 99476
EUID
DEM1103.HRB99476

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1005/24
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Person
Rechtsanwalt Hagen Straßburg
Adresse
E3, 16, 68159 Mannheim
Telefon
0621/4017150-0
Fax
0621/4017150-12

Gegenstand des Unternehmens

der Industriebodenbau, das Verlegen von Estrichböden

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 11.06.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAY Industriebodenbau GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hagen Straßburg bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 08.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.08.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über verschiedene Verfahrenspunkte schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Originalbekanntmachung

11.06.2025

9 IN 1005/24: Über das Vermögen der MAY Industriebodenbau GmbH, Weidenring 12, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 99476), vertr. d.: Mehmet Ali Yetis, (Geschäftsführer), ist am 11.06.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/4017150-0, Fax: 0621/4017150-12. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.07.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 ...

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