Schlusstermin Hessen HRB 93620

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

MG Holding GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach
Handelsregister
Darmstadt, HRB 93620
EUID
DEM1103.HRB93620

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 408/18
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rhein Rechtsanwälte PartGmbB
Person
Rechtsanwältin Sylvia Rhein
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim
Telefon
06251/86867-0
E-Mail
info@rhein-rechtsanwaelte.de
Fax
06251/86867-11

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung und Vermietung von Infrastruktur.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Holding GmbH ist eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde am 12.06.2018 angeordnet. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt, wobei ein Bruchteil von 50 % der Vergütung eines endgültigen Verwalters als angemessen erachtet wurde. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt, was ebenfalls durch Beschluss festgesetzt wurde. Die Insolvenzmasse wurde mit 97.798,32 EUR ermittelt. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt worden. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 128.017,72 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 04.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen und Einwendungen bei Gericht eingehen.

Originalbekanntmachung

24.02.2026

9 IN 408/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Holding GmbH, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 93620), vertr. d.: Manuela Grossmann, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16.03.2026. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 23.02.2026

Originalbekanntmachung

24.03.2026

9 IN 408/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Holding GmbH, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 93620), vertr. d.: Manuela Grossmann, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 12.06.2018 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin besonders verg...

Originalbekanntmachung

24.03.2026

9 IN 408/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Holding GmbH, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 93620), vertr. d.: Manuela Grossmann, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführerin), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 128.017,72 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 24.03.2026

Originalbekanntmachung

24.03.2026

9 IN 408/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Holding GmbH, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 93620), vertr. d.: Manuela Grossmann, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführerin), wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 0 % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die...

Originalbekanntmachung

24.03.2026

9 IN 408/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MG Holding GmbH, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 93620), vertr. d.: Manuela Grossmann, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 04.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anhörung der Beteiligten zur anstehenden Einstellung des Verfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§211 InsO). Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entsc...

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