Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 99792

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Insolvenzprofil

Miray Straßen- und Tiefbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hügelstraße 28, 64283 Darmstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 99792
EUID
DEM1103.HRB99792

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 277/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Adresse
Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt
Telefon
06151-501233-0
Fax
06151-501233-9
Website
www.hgw.de

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausführung von Bauarbeiten, insbesondere Tiefbau- und Straßenbauarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 05.06.2024 hat das Amtsgericht Darmstadt im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Miray Straßen- und Tiefbau GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 InsO getroffen, darunter ein Verfügungsverbot zugunsten des Verwalters und ein Zahlungsverbot für Schuldner des Schuldners. Der vorläufige Verwalter ist zur Einziehung von Bankguthaben und zur Führung eines Insolvenzsonderkontos ermächtigt. Am 28.12.2025 hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 30.01.2026 gegeben. Am 17.02.2026 hat das Insolvenzgericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Die Berechnung basiert auf einer Teilungsmasse von 45.975,13 EUR, wobei dem vorläufigen Verwalter ein Bruchteil von 70 % der regulären Verwaltervergütung zusteht. Die Auslagen wurden in beantragter Höhe gemäß § 8 InsVV festgesetzt. Über die konkreten Euro-Beträge der Vergütung und Auslagen gibt der Text keine numerischen Werte an, da diese als 'X' markiert sind.

Originalbekanntmachung

06.06.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 277/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Miray Straßen- und Tiefbau GmbH, Hügelstraße 28, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 99792), vertr. d.: Ayse Mirzaoglu, (Geschäftsführerin), ist am 05.06.2024 um 15:15 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu d...

Originalbekanntmachung

29.12.2025

9 IN 277/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Miray Straßen- und Tiefbau GmbH, Hügelstraße 28, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 99792), vertr. d.: Ayse Mirzaoglu, Wilhelminenplatz 15, 64283 Darmstadt, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 30.01.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 28.12.2025

Originalbekanntmachung

18.02.2026

9 IN 277/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Miray Straßen- und Tiefbau GmbH, Hügelstraße 28, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 99792), vertr. d.: Ayse Mirzaoglu, Wilhelminenplatz 15, 64283 Darmstadt, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 05.06.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufige...

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