Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MODULAR SSC AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Gräfenhäuser Straße 26, 64293 Darmstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 106600
EUID
DEM1103.HRB106600
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1266/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB
Person
Rechtsanwalt Ulrich Bert
Adresse
Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt
Telefon
06151-520144-0
Fax
06151-520144-9
Website
www.trebing-bert.de
Gegenstand des Unternehmens
Die Produktion von Wohnraummodulen, ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 30.12.2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MODULAR SSC AG die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, dem Verwalter alle Auskünfte zu erteilen.
Originalbekanntmachung
30.12.2025
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1266/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MODULAR SSC AG, Gräfenhäuser Straße 26, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 106600), vertr. d.: Andre Alexander Brettnich, Baumgartenstraße 9, 64331 Weiterstadt, (Vorstand), ist am 30.12.2025 um 12:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax: 06151-520144-9, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner ...
Geschäfts-Nr.: 9 IN 1266/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MODULAR SSC AG, Gräfenhäuser Straße 26, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 106600), vertr. d.: Andre Alexander Brettnich, Baumgartenstraße 9, 64331 Weiterstadt, (Vorstand), ist am 30.12.2025 um 12:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax: 06151-520144-9, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 30.12.2025
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