Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nagy Innenausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 99918
EUID
DEM1103.HRB99918
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 530/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Istvan Nagy
Adresse
Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt
Gegenstand des Unternehmens
die Raumgestaltung und Vermittlung von Dienstleistungen rund um den Bau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nagy Innenausbau GmbH ist am 11.09.2024 eröffnet worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für den 11.05.2026 die abschließende Gläubigerversammlung sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen bestimmt. Bis zu diesem Termin waren eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und ein Verfahrenskostenvorschuss einzureichen. Da sich herausgestellt hat, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens vollständig zu decken, und keine Einwendungen erhoben bzw. kein Kostenvorschuss geleistet wurde, ist das Verfahren gemäß § 207 InsO eingestellt worden. Der Beschluss zur Einstellung wurde am 15.05.2026 vom Amtsgericht Darmstadt verkündet und wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Originalbekanntmachung
30.03.2026
9 IN 530/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nagy Innenausbau GmbH, Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 99918), vertr. d.: Istvan Nagy, Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: Montag, den 11.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Woch...
9 IN 530/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nagy Innenausbau GmbH, Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 99918), vertr. d.: Istvan Nagy, Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: Montag, den 11.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
15.05.2026
9 IN 530/24: Das am 11.09.2024 eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nagy Innenausbau GmbH, Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 99918), vertr. d.: Istvan Nagy, Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 207 InsO eingestellt.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Gründe
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht um die Kosten des Verfahrens vollständig zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Verfahrenseinstellung mangels Masse angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben, ein Kostenvorschuss wurde nicht geleistet.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner/der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen...
9 IN 530/24: Das am 11.09.2024 eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nagy Innenausbau GmbH, Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 99918), vertr. d.: Istvan Nagy, Rosenhöhweg 3, 64287 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 207 InsO eingestellt.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Gründe
Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht um die Kosten des Verfahrens vollständig zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Verfahrenseinstellung mangels Masse angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben, ein Kostenvorschuss wurde nicht geleistet.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner/der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.05.2026
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