Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 96118

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Insolvenzprofil

Naturstein-Agentur GmbH, Werner Keinarth

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Charlie-Chaplin-Allee 27, 68519 Viernheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 96118
EUID
DEM1103.HRB96118

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 26/21
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Wilfried Keinarth

Gegenstand des Unternehmens

der Handel mit Naturstein.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturstein-Agentur GmbH, Werner Keinarth, Charlie-Chaplin-Allee 27, 68519 Viernheim, ist eröffnet worden. Nach der Eröffnung hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Massegläubiger sind gehört worden. Ein Vorschuss auf die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens ist nicht geleistet worden. Das Verfahren ist daher gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Rechtsmittel können von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

27.02.2026

9 IN 26/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturstein-Agentur GmbH, Werner Keinarth, Charlie-Chaplin-Allee 27, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 96118), vertr. d.: Wilfried Keinarth, (Geschäftsführer), wurde das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Dieser Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO). Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. G r ü n d e : Nach Eröffnung des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Massegläubiger wurden gehört. Ein Vorschuss auf die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens wurde nicht geleistet. Das Verfahren war daher gemäß § 207 InsO einzustellen. Rechtsmittelbelehrung Diese ...

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