Schlussverteilung Hessen HRB 99338

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Insolvenzprofil

Nexiss GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 99338
EUID
DEM1103.HRB99338

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 273/24
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Person
Rechtsanwalt Hagen Straßburg
Adresse
E3, 16, 68159 Mannheim
Telefon
0621/4017150-0
Fax
0621/4017150-12

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Prüfständen und Software, vornehmlich im industriellen und wissenschaftlichen Bereich sowie die Durchführung von Prüfmethoden

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nexiss GmbH ist am 18.06.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hagen Straßburg. Die Forderungen sind bis zum 23.07.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sowie der Schlusstermin sind auf den 23.06.2026 festgesetzt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist durch Beschluss vom 17.03.2026 festgesetzt worden. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters ist durch Beschluss vom 12.05.2026 festgesetzt worden. Das Verteilungsverzeichnis ist am 12.05.2026 zur Einsicht niedergelegt worden. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 779.688,07 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 2.723,94 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Die Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden.

Originalbekanntmachung

05.04.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 273/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nexiss GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 99338), vertr. d.: Dr. Markus Kaiser, Alte Dieburger Straße 25, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), ist am 04.04.2024 um 17:05 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/4017150-0, Fax: 0621/4017150-12 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unte...

Originalbekanntmachung

20.06.2024

9 IN 273/24: Über das Vermögen der Nexiss GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 99338), vertr. d.: Dr. Markus Kaiser, Alte Dieburger Straße 25, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), ist am 18.06.2024 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/4017150-0, Fax: 0621/4017150-12. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.07.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den ...

Originalbekanntmachung

02.03.2026

9 IN 273/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nexiss GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 99338), vertr. d.: Dr. Markus Kaiser, Alte Dieburger Straße 25, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 18.03.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 27.02.2026

Originalbekanntmachung

17.03.2026

9 IN 273/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nexiss GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 99338), vertr. d.: Dr. Markus Kaiser, Alte Dieburger Straße 25, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o MARTINI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, E3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/4017150-0, Fax: 0621/4017150-12 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 04.04.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vor...

Originalbekanntmachung

17.04.2026

9 IN 273/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nexiss GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 99338), vertr. d.: Dr. Markus Kaiser, Alte Dieburger Straße 25, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 07.05.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 16.04.2026

Originalbekanntmachung

13.05.2026

9 IN 273/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nexiss GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 99338), vertr. d.: Dr. Markus Kaiser, Alte Dieburger Straße 25, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 0,00 % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezie...

Originalbekanntmachung

13.05.2026

9 IN 273/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nexiss GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 99338), vertr. d.: Dr. Markus Kaiser, Alte Dieburger Straße 25, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 779.688,07 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 2.723,94 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 12.05.2026

Originalbekanntmachung

13.05.2026

9 IN 273/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nexiss GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 28, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 99338), vertr. d.: Dr. Markus Kaiser, Alte Dieburger Straße 25, 64367 Mühltal, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: Dienstag, den 23.06.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR ...

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