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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Planung, die Errichtung und die Verpachtung eines Schlachthofes in Brensbach und die damit verbundenen Nebengeschäfte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH ist eröffnet. Am 12.01.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 05.03.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
9 IN 573/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH, Ochsenwiesenweg 2, 64395 Brensbach, DEUTSCHLAND (AG Darmstadt, HRB 71066), vertr. d.: Uwe Rüttiger, Rhönstrasse 28, 97772 Wildflecken, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 573/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Odenwald Schlachthof Bauträger GmbH, Ochsenwiesenweg 2, 64395 Brensbach, DEUTSCHLAND (AG Darmstadt, HRB 71066), vertr. d.: Uwe Rüttiger, Rhönstrasse 28, 97772 Wildflecken, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 05.03.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 05.02.2026
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