Schlussverteilung Hessen HRB 89869

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Insolvenzprofil

OTD Darmstadt UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

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2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Messeler- Park-Straße 128 b, 64291 Darmstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 89869
EUID
DEM1103.HRB89869

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 98/22
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Jens Pandorf-Ogada

Gegenstand des Unternehmens

Oberflächenveredelung von Metallteilen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTD Darmstadt UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 190.820,91 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 6.397,97 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt; als Berechnungsgrundlage wurde der Wert der Insolvenzmasse mit 26.667,44 EUR ermittelt. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 02.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen bei Gericht eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung oder Obliegenheitsüberwachung eingegangen sein.

Originalbekanntmachung

23.12.2025

9 IN 98/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTD Darmstadt UG (haftungsbeschränkt), Messeler-Park-Straße 128b, 64291 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89869), vertr. d.: Jens Pandorf-Ogada, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 190.820,91 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 6.397,97 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 22.12.2025

Originalbekanntmachung

23.12.2025

9 IN 98/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTD Darmstadt UG (haftungsbeschränkt), Messeler-Park-Straße 128b, 64291 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89869), vertr. d.: Jens Pandorf-Ogada, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 02.02.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, Anträge der Gläubiger gemäß § 292 Abs. 2 InsO (Obliegenheitsüberwachung) . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese E...

Originalbekanntmachung

23.12.2025

9 IN 98/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OTD Darmstadt UG (haftungsbeschränkt), Messeler-Park-Straße 128b, 64291 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 89869), vertr. d.: Jens Pandorf-Ogada, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieh...

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