Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 84029

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Insolvenzprofil

Premium Parkett GmbH

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Insolvenzeröffnung

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Schumann-Straße 4, 65428 Rüsselsheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 84029
EUID
DEM1103.HRB84029

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 931/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Insolvenzverwalterin

Gegenstand des Unternehmens

Ist die Fußbodenverlegung aller Art insbesondere Massivparkett.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Premium Parkett GmbH ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor war das Verfahren in der Phase der Schlussverteilung. Die Insolvenzverwalterin hat die Vergütung festsetzen lassen, wobei die Insolvenzmasse mit 21.991,45 EUR ermittelt wurde. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt worden. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 241.400,81 EUR zu berücksichtigen, wofür ein Betrag von ca. 6.729,21 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen war. Für nachträglich angemeldete Forderungen sind ein Schlusstermin sowie ein Prüfungstermin auf den 28.06.2024 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein.

Originalbekanntmachung

08.05.2024

9 IN 931/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Premium Parkett GmbH, Robert-Schumann-Straße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 84029), vertr. d.: Jürgen Jäger, Robert-Schumann-Straße 4, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die...

Originalbekanntmachung

08.05.2024

9 IN 931/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Premium Parkett GmbH, Robert-Schumann-Straße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 84029), vertr. d.: Jürgen Jäger, Robert-Schumann-Straße 4, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 241.400,81 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 6.729,21 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 07.05.2024

Originalbekanntmachung

08.05.2024

9 IN 931/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Premium Parkett GmbH, Robert-Schumann-Straße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 84029), vertr. d.: Jürgen Jäger, Robert-Schumann-Straße 4, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 28.06.2024.. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übers...

Originalbekanntmachung

17.03.2026

9 IN 931/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Premium Parkett GmbH, Robert-Schumann-Straße 4, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 84029), vertr. d.: Jürgen Jäger, Robert-Schumann-Straße 4, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. D...

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