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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radwelt Wald-Michelbach UG, Wald-Michelbach, wurde am 04.03.2024 im Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Am selben Tag ist um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO auferlegt wurde. Die Verfügungsbefugnis ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Enkler bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 20.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
9 IN 44/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Radwelt Wald-Michelbach UG, Spechtbach 2, 69483 Wald-Michelbach, ist am 04.03.2024 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Enkler, c/o Brinkmann & Partner, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061 96598 0, Fax: 06061 96598 22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 04.03.2024
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 44/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Radwelt Wald-Michelbach UG, Spechtbach 2, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 99740), ist am 04.03.2024 um 10.40 Uhr beschlossen worden: Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird der Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Amtsgericht Darmstadt, 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 44/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Radwelt Wald-Michelbach UG, Spechtbach 2, 69483 Wald-Michelbach (AG Darmstadt, HRB 99740), vertr. d.: Andreas Wild, Prankelstraße 46, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 20.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 23.03.2026
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