Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens sind Bauleistungen und Renovierungsarbeiten für Gebäude und Innenräume, die keiner Zulassung durch die Handwerkskammer bedürfen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RFI Rundumservice für Innenräume GmbH wurde durch das Amtsgericht Darmstadt unter der Geschäftsnummer 9 IN 198/24 geführt. Am 07.05.2024 wurde im Antragsverfahren gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Bidjan Payandeh zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Es wurden Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO erlassen, wonach Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Später wurde das Verfahren fortgesetzt und die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen lagen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt. Beteiligte konnten innerhalb einer Ausschlussfrist bis zum 09.06.2026 Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen einlegen. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 198/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RFI Rundumservice für Innenräume GmbH, Reinheimer Str. 22, 64372 Ober-Ramstadt (AG Darmstadt, HRB 104170), vertr. d.: 1. Marc-Aurel Schlegel, (Geschäftsführer), 2. Dennis Losert, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 09.06.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 12.05.2026
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.