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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMF Rhein-Main-Fracht Logistik GmbH, Dreieichstraße 7b, 64546 Mörfelden-Walldorf, wird gemäß § 200 InsO aufgehoben. Das Amtsgericht Darmstadt hat die Entscheidung am 05.03.2026 getroffen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
9 IN 271/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMF Rhein-Main-Fracht Logistik GmbH, Dreieichstraße 7b, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 97377), vertr. d.: Rahmani Fatlum, Geleitstraße 4, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 23.09.2025. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
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