Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Durchführung von zulassungsfreien Bauarbeiten im Sinne von Anlage B zur Handwerksordnung, insbesondere die Ausführung von Eisenflechtarbeiten, Gabionenbau, Montage- und Demontagearbeiten sowie Garten- und Landschaftsbau.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Bau GmbH ist eröffnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, dessen Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 15.02.2024 festgesetzt wurden. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Ivan Butsov vertreten. Im Laufe des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Es wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft; die Einspruchsfrist hierfür endete am 10.03.2026. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 15.06.2026 bestimmt. Für die Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 667.390,46 EUR zu berücksichtigen, wobei ein Betrag von ca. 34.134,88 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wurde auf Basis einer Insolvenzmasse von 37.567,64 EUR festgesetzt. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
9 IN 764/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Bau GmbH, Wasserstraße 25, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 94153), vertr. d.: Ivan Butsov, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 08.02.2024. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 25.01.2024
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 764/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Bau GmbH, Wasserstraße 25, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 94153), vertr. d.: Ivan Butsov, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 10.03.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Amtsgericht Darmstadt, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
9 IN 764/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Bau GmbH, Wasserstraße 25, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 94153), vertr. d.: Ivan Butsov, Am Stockfeld 1 A, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
9 IN 764/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Bau GmbH, Wasserstraße 25, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 94153), vertr. d.: Ivan Butsov, Am Stockfeld 1 A, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 13.04.2026. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
9 IN 764/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Bau GmbH, Wasserstraße 25, 68519 Viernheim (AG Darmstadt, HRB 94153), vertr. d.: Ivan Butsov, Am Stockfeld 1 A, 68519 Viernheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 667.390,46 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 34.134,88 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.