Schlussverteilung Hessen HRB 40254

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Schuh + Sport Fischer GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heppenheimer Straße 22, 64658 Fürth
Handelsregister
Darmstadt, HRB 40254
EUID
DEM1103.HRB40254

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 479/24
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Brinkmann Partner
Person
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
frankfurt@brinkmann-partner.de
Fax
069/370022-111

Gegenstand des Unternehmens

Einzelhandel mit Schuhwaren und Sportartikeln, sowie Reparaturen von Schuhwaren.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh + Sport Fischer GmbH ist eröffnet. Am 17.06.2024 ist die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch das Amtsgericht Darmstadt festgesetzt wurde. Die Insolvenzmasse wurde mit 238.767,15 EUR ermittelt. Nach Abschluss der Verwertung der Insolvenzmasse ist der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt worden. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 30.06.2026 bestimmt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 275.494,61 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 66.442,90 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden.

Originalbekanntmachung

17.06.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 479/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schuh + Sport Fischer GmbH, Heppenheimer Straße 22, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40254), vertr. d.: 1. Erich Fischer, (Geschäftsführer), 2. Annette Fischer, (Geschäftsführerin), ist am 17.06.2024 um 11:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden au...

Originalbekanntmachung

17.03.2026

9 IN 479/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh + Sport Fischer GmbH, Heppenheimer Straße 22, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40254), vertr. d.: 1. Erich Fischer, (Geschäftsführer), 2. Annette Fischer, Eichendorffstr. 1, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 02.04.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 17.03.2026

Originalbekanntmachung

19.05.2026

9 IN 479/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh + Sport Fischer GmbH, Heppenheimer Straße 22, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40254), vertr. d.: 1. Erich Fischer, (Geschäftsführer), 2. Annette Fischer, Eichendorffstr. 1, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführerin), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 17 % vermindert zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag X EUR abzüglich zu Lasten der Masse delegierter Regelaufgaben ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorsch...

Originalbekanntmachung

19.05.2026

9 IN 479/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh + Sport Fischer GmbH, Heppenheimer Straße 22, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40254), vertr. d.: 1. Erich Fischer, (Geschäftsführer), 2. Annette Fischer, Eichendorffstr. 1, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 30.06.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der B...

Originalbekanntmachung

19.05.2026

9 IN 479/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh + Sport Fischer GmbH, Heppenheimer Straße 22, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40254), vertr. d.: 1. Erich Fischer, (Geschäftsführer), 2. Annette Fischer, Eichendorffstr. 1, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführerin), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 275.494,61 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 66.442,90 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 19.05.2026

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