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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Einzelhandel mit Schuhwaren und Sportartikeln, sowie Reparaturen von Schuhwaren.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh + Sport Fischer GmbH ist eröffnet. Am 17.06.2024 ist die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch das Amtsgericht Darmstadt festgesetzt wurde. Die Insolvenzmasse wurde mit 238.767,15 EUR ermittelt. Nach Abschluss der Verwertung der Insolvenzmasse ist der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt worden. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 30.06.2026 bestimmt. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 275.494,61 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 66.442,90 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
9 IN 479/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh + Sport Fischer GmbH, Heppenheimer Straße 22, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40254), vertr. d.: 1. Erich Fischer, (Geschäftsführer), 2. Annette Fischer, Eichendorffstr. 1, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 02.04.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
9 IN 479/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuh + Sport Fischer GmbH, Heppenheimer Straße 22, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40254), vertr. d.: 1. Erich Fischer, (Geschäftsführer), 2. Annette Fischer, Eichendorffstr. 1, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführerin), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 275.494,61 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 66.442,90 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 19.05.2026
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