Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 96017

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SENATOR GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 57, 64401 Groß-Bieberau
Handelsregister
Darmstadt, HRB 96017
EUID
DEM1103.HRB96017

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 202/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-913092-0
Fax
069-913092-30

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Erzeugnissen aus Kunststoffen, Metall oder anderen Rohstoffen, insbesondere von Schreibgeräten sowie Büro- und Werbeartikeln aller Art, dazugehörige Halbfabrikaten, Rohstoffen und Rohwaren, die Erbringung von im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten stehenden Dienstleistungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SENATOR GmbH, vertreten durch Daniel Jeschonowski und Börries Harms, ist am 29.04.2026 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Ursprünglich war für den 04.03.2026 eine vorläufige Verwaltung angeordnet worden, was jedoch durch Berichtigung auf den 13.04.2026 korrigiert wurde. Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs ist zur vorläufigen sowie zur endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wobei die Verfügungsbefugnis auf die Insolvenzverwalterin überging. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.06.2026 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin ist für den 01.07.2026 um 10:00 Uhr in Darmstadt angesetzt. In diesem Termin sollen auch über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Fragen des Verfahrens entschieden werden.

Originalbekanntmachung

05.03.2026

Geschäfts-Nr.: 9 IN 202/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SENATOR GmbH, Bahnhofstraße 57, 64401 Groß-Bieberau (AG Darmstadt, HRB 96017), vertr. d.: 1. Daniel Jeschonowski, (Geschäftsführer), 2. Börries Harms, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 um 18:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Ano...

Originalbekanntmachung

14.04.2026

Geschäfts-Nr.: 9 IN 202/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SENATOR GmbH, Bahnhofstraße 57, 64401 Groß-Bieberau (AG Darmstadt, HRB 96017), vertr. d.: 1. Daniel Jeschonowski, (Geschäftsführer), 2. Börries Harms, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2026 um 16:10 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird der Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstä...

Originalbekanntmachung

15.04.2026

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SENATOR GmbH, Bahnhofstraße 57, 64401 Groß-Bieberau (AG Darmstadt, HRB 96017), vertreten durch: 1. Daniel Jeschonowski, (Geschäftsführer), 2. Börries Harms, (Geschäftsführer), - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Schackow & Partner Rechtsanwälte PartG mbB Frau RA'in Hockertz, Dornshof 17, 28195 Bremen, wird der Beschluss vom 13.04.2026 hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt: Statt "wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 04.03.2026 um 16:10 Uhr angeordnet" muss es richtig heißen: "wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 13.04.2026 um 16:10 Uhr angeordnet:" G r ü n d e : Die Berichtigung erfolgt auf Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund eines Schreibfehlers.

Originalbekanntmachung

29.04.2026

9 IN 202/26 : Über das Vermögen der SENATOR GmbH, Bahnhofstraße 57, 64401 Groß-Bieberau (AG Darmstadt, HRB 96017), vertr. d.: 1. Daniel Jeschonowski, (Geschäftsführer), 2. Börries Harms, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2026 um 10:00 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-913092-0, Fax: 069-913092-30. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.06.2026 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Si...

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