Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S.M.B. Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rubensstr. 21-27, 64546 Mörfelden-Walldorf
Handelsregister
Darmstadt, HRB 93453
EUID
DEM1103.HRB93453
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 419/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
WOLF & COLLEGEN Rechtsanwälte
Person
Rechtsanwalt Arno Wolf
Adresse
Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg
Telefon
06172/17928-50
Fax
06172/17928-99
Gegenstand des Unternehmens
ist Hoch- und Tiefbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 01.07.2024 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.M.B. Bau GmbH eröffnet. Der Rechtsanwalt Arno Wolf ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 14.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.09.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters und weitere Verfahrenspunkte schriftlich bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Am 03.07.2024 erfolgte eine berichtigende Entscheidung des Gerichts, bei der die ursprüngliche Anmeldefrist vom 14.08.2029 auf den 14.08.2024 korrigiert wurde, da es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler handelte.
Originalbekanntmachung
03.07.2024
Amtsgericht Darmstadt
03.07.2024
- Insolvenzgericht -
9 IN 419/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
S.M.B. Bau GmbH, Rubensstr. 21-27, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 93453),
vertreten durch:
Besim Nukovic, Waldstraße 107, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 01.07.2024 wie folgt berichtigt:
Statt a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 14.08.2029, muss es richtig heißen:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 14.08.2024,
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnl...
Amtsgericht Darmstadt
03.07.2024
- Insolvenzgericht -
9 IN 419/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
S.M.B. Bau GmbH, Rubensstr. 21-27, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 93453),
vertreten durch:
Besim Nukovic, Waldstraße 107, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss vom 01.07.2024 wie folgt berichtigt:
Statt a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 14.08.2029, muss es richtig heißen:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 14.08.2024,
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Dr. Marienfeld
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
03.07.2024
9 IN 419/24: Über das Vermögen der S.M.B. Bau GmbH, Rubensstr. 21-27, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 93453), vertr. d.: Besim Nukovic, Waldstraße 107, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o WOLF & COLLEGEN Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.08.2029 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Ge...
9 IN 419/24: Über das Vermögen der S.M.B. Bau GmbH, Rubensstr. 21-27, 64546 Mörfelden-Walldorf (AG Darmstadt, HRB 93453), vertr. d.: Besim Nukovic, Waldstraße 107, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o WOLF & COLLEGEN Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.08.2029 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (14.08.2029) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.07.2024
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