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der Einzel- und Großhandel mit Textilien
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPRING Textilhandels GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Bekanntgabe erfolgte durch das Amtsgericht Darmstadt am 07.05.2025.
Originalbekanntmachung
9 IN 1051/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPRING Textilhandels GmbH, Gutenbergstraße 5, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 93717), vertr. d.: Lars Jungmann, Körnerstraße 8, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 07.05.2025
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