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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Herstellung Panasiatischen Reisspeisen und Sushi und der Handel, die Lieferung und Abholung von diesen Speisen in Mainz
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen. Das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 34.377,74 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 10.934,34 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Dem Insolvenzverwalter ist die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 24.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt; als Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung diente ein Wert der Insolvenzmasse von 13.687,50 EUR. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreichte.
Originalbekanntmachung
9 IN 735/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 06.01.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 34.377,74 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 10.934,34 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
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