Schlussverteilung Hessen HRB 103056

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Insolvenzprofil

Sushi 51 MZ GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau
Handelsregister
Darmstadt, HRB 103056
EUID
DEM1103.HRB103056

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 735/23
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Stephan Feldmann
Adresse
Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung Panasiatischen Reisspeisen und Sushi und der Handel, die Lieferung und Abholung von diesen Speisen in Mainz

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen. Das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 34.377,74 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 10.934,34 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Dem Insolvenzverwalter ist die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 24.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt; als Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung diente ein Wert der Insolvenzmasse von 13.687,50 EUR. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreichte.

Originalbekanntmachung

01.02.2024

9 IN 735/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2024

Originalbekanntmachung

16.12.2025

9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 06.01.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Darmstadt, 16.12.2025

Originalbekanntmachung

12.01.2026

9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 34.377,74 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 10.934,34 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 12.01.2026

Originalbekanntmachung

12.01.2026

9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: Dienstag, den 24.02.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werde...

Originalbekanntmachung

12.01.2026

9 IN 735/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sushi 51 MZ GmbH, Odenwaldstraße 1-3, 64521 Groß-Gerau, operativ tätig: Inge-Reitz-Straße 5, 55120 Mainz (AG Darmstadt, HRB 103056), vertr. d.: Stephan Feldmann, Mainzer Straße 13, 64521 Groß-Gerau, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 0,00 % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, ...

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