Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
T&S Logistic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach
Handelsregister
Darmstadt, HRB 99515
EUID
DEM1103.HRB99515
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 267/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Sotiria Chatzilliadou
Adresse
Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach
Gegenstand des Unternehmens
Der Transport von Gütern aller Art mit Kraftfahrzeugen und Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der T&S Logistic GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung gemäß InsVV festsetzen lassen, wobei eine Erhöhung um 50 % aufgrund des erhöhten Tätigkeitsumfangs sowie eine Mehrvergütung für Absonderungsrechte bewilligt wurden. Die Insolvenzmasse wurde mit 27.836,05 EUR ermittelt. Für die nachträglich angemeldeten Forderungen ist eine abschließende Gläubigerversammlung sowie ein Prüfungstermin für den 12.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Termin sind Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Stellungnahmen zur Schlussrechnung einzureichen. Zudem ist ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu leisten. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; Widersprüche gegen diese Forderungen waren bis zum 03.02.2026 bei Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
02.01.2026
Geschäfts-Nr. 9 IN 267/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T&S Logistic GmbH, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 99515), vertr. d.: Sotiria Chatzilliadou, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 03.02.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 30.12.2025
Originalbekanntmachung
20.04.2026
9 IN 267/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin T&S Logistic GmbH, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 99515), vertr. d.: Sotiria Chatzilliadou, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführerin), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben% erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse und unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenz...
9 IN 267/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin T&S Logistic GmbH, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 99515), vertr. d.: Sotiria Chatzilliadou, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführerin), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben% erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse und unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 27.836,05 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Die geltend gemachte Erhöhung um 50 % war aufgrund des erhöhten Tätigkeitsumfangs in diesem Verfahren (desolate Buchhaltung, Streubesitz von Fahrezugen, Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verschleppungshaftung) antragsgemäß zu bewilligen.
Hinzuzusetzen war ferner die Mehrvergütung gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 1 Satz 2 InsVV für die Tätigkeit im Zusammenhang mit Absonderungsrechten in Höhe von 50 % der zur Masse geflossenen Feststellungskosten, das sind 526,24 EUR.
Die Gesamt-Nettovergütung errechnet sich daher wie folgt:
Netto-Regelvergütung XXX EUR,
Zuschläge 50 %: XXX EUR,
Mehrvergütung Absond. XXX EUR
Summe: XXX EUR
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
20.04.2026
9 IN 267/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T&S Logistic GmbH, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 99515), vertr. d.: Sotiria Chatzilliadou, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführerin), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: 12.06.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO, . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 E...
9 IN 267/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der T&S Logistic GmbH, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 99515), vertr. d.: Sotiria Chatzilliadou, Uhlandstraße 29, 65451 Kelsterbach, (Geschäftsführerin), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: 12.06.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO, . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Amtsgericht Darmstadt, 20.04.2026
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