Schlussverteilung Hessen HRB 95647

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Insolvenzprofil

UNION - Logistik (Security) GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ponsstraße 48, 64546 Mörfelden-Walldorf
Handelsregister
Darmstadt, HRB 95647
EUID
DEM1103.HRB95647

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 321/19
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Brinkmann Partner
Person
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow
Adresse
Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt
Telefon
06061-96598-0
E-Mail
michelstadt@brinkmann-partner.de
Fax
06061-96598-22

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung, der Hallenumschlag inklusive des "Securen" von Waren und Sendungen, die Lagerung, Kommissionierung und der Transport von Gütern aller Art, insbesondere Stückgüter im Sammelgutverkehr, Teil- und Komplettladungen, Luftfracht, Seefracht und Sonderfahrten jeweils in den Bereichen Food und Nonfood im Nah- und Fernverkehr sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNION - Logistik (Security) GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen sind festgesetzt worden. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist abgeschlossen. Das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 1.716.579,06 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 533.455,14 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Dem Insolvenzverwalter ist die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Als Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist der 04.07.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzmasse wurde im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters mit 1.011.501,70 EUR ermittelt.

Originalbekanntmachung

27.05.2024

9 IN 321/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNION - Logistik (Security) GmbH, Gretzschmarstr. 16A, 65843 Sulzbach (AG Darmstadt, HRB 95647), vertr. d.: Milan Oric, Kronberger Straße 13, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 1.716.579,06 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 533.455,14 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 23.05.2024

Originalbekanntmachung

27.05.2024

9 IN 321/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNION - Logistik (Security) GmbH, Gretzschmarstr. 16A, 65843 Sulzbach (AG Darmstadt, HRB 95647), vertr. d.: Milan Oric, Kronberger Straße 13, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 04.07.2024. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR ü...

Originalbekanntmachung

27.05.2024

9 IN 321/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNION - Logistik (Security) GmbH, Gretzschmarstr. 16A, 65843 Sulzbach (AG Darmstadt, HRB 95647), vertr. d.: Milan Oric, Kronberger Straße 13, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich d...

Originalbekanntmachung

27.05.2024

9 IN 321/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNION - Logistik (Security) GmbH, Gretzschmarstr. 16A, 65843 Sulzbach (AG Darmstadt, HRB 95647), vertr. d.: Milan Oric, Kronberger Straße 13, 65812 Bad Soden am Taunus, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Pelarstraße 21a, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061-96598-0, Fax: 06061-96598-22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 30.04.2019 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei sol...

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