Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Versand-Agentur Herschel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mittelstraße 26, 64521 Groß-Gerau
Handelsregister
Darmstadt, HRB 54292
EUID
DEM1103.HRB54292
Insolvenzgericht
Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 425/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Frank Herschel
Adresse
Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt
Gegenstand des Unternehmens
Fertigung, Verarbeitung und Versendung von Mailings sowie die Konfektionierung von Waren. Die Gesellschaft kann alle zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erforderliche oder nützliche Maßnahmen und Rechtgeschäfte tätigen, insbesondere Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Insbesondere kann sie die Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, ansässig in Groß-Gerau, ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Entscheidung erging am 30.04.2026 durch das Amtsgericht Darmstadt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
30.04.2026
9 IN 425/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt is...
9 IN 425/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.04.2026
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