Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Gegenstand des Unternehmens ist: a) Erwerb, Bebauung und Vermietung sowie Verpachtung von Grundstücken und Immobilien aller Art, insbesondere im deutschsprachigen Raum;b) Beratung, Planung, Entwicklung und Einrichtung von Großküchen und Gastronomiebetrieben jeglicher Art einschließlich Konzeption, Mobiliar, Dekoration, Beschallungssystemen und elektronischer Ausstattung jeglicher Art sowie Schulung von Service-, Küchen- und Gastronomiemitarbeitern;c) Groß- und Einzelhandel mit frischen Nahrungsmitteln aller Art, auch im Tiefkühl-, Fastfood- und Conveniencebereich einschließlich der Produktion von Convenience- und Fastfoodprodukten;d) Entwicklung von Gastronomiekonzepten und Lizenzvergabe hierzu sowie Franchise.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIVA EL SOL GmbH in Darmstadt ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 17.03.2025 sind am 08.04.2026 aufgehoben worden. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
9 IN 28/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIVA EL SOL GmbH, Friedensplatz 11, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 90749), vertr. d.: Yunus Sahin, Pallasstr. 6, 10781 Berlin, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 17.03.2025 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Amtsgericht Darmstadt, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
9 IN 28/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIVA EL SOL GmbH, Friedensplatz 11, 64283 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 90749), vertr. d.: Yunus Sahin, Pallasstr. 6, 10781 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 17.03.2025 sind am aufgehoben worden. Amtsgericht Darmstadt, 08.04.2026
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