Schlusstermin Hessen HRB 95401

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

WIGA-BAU-TECHNIK GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An der Tuchbleiche 40, 68623 Lampertheim
Handelsregister
Darmstadt, HRB 95401
EUID
DEM1103.HRB95401

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 305/22
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Dennis Höngen
Adresse
Poststraße 5, 68623 Lampertheim

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb und die Montage von Bauelementen, insbesondere von Wintergärten - Überdachungen und Sonnenschutz.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIGA-BAU-TECHNIK GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden, wobei die Insolvenzmasse mit 14.001,30 EUR ermittelt wurde. Für die abschließende Gläubigerversammlung sowie den Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist der 10.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Termin müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung sowie ein Verfahrenskostenvorschuss bei Gericht eingehen.

Originalbekanntmachung

16.03.2026

9 IN 305/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin WIGA-BAU-TECHNIK GmbH, An der Tuchbleiche 40, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 95401), vertr. d.: Dennis Höngen, Poststraße 5, 68623 Lampertheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 0% erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse und unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt,...

Originalbekanntmachung

16.03.2026

9 IN 305/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIGA-BAU-TECHNIK GmbH, An der Tuchbleiche 40, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 95401), vertr. d.: Dennis Höngen, Poststraße 5, 68623 Lampertheim, (Geschäftsführer), wird abschließende Gläubigerversammlung sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 207 Abs. 2 InsO bestimmt auf: 10.04.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, ein Verfahrenskostenvorschuss zur Vermeidung der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO, . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR ...

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