Forderungsanmeldung Hessen HRB 102517

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Woodlover's Rhein-Main Möbel GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hinterm Galgen 17, 64839 Münster
Handelsregister
Darmstadt, HRB 102517
EUID
DEM1103.HRB102517

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 759/23
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Lagerstraße 11, 64807 Dieburg
Telefon
06071/92151-0
E-Mail
dieburg@brinkmann-partner.de
Fax
06071/92151-29

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung und der Vertrieb von Möbeln, die Inneneinrichtung mit Innenausbau nach Kundenwunsch, die Herstellung und Montage von Möbeln für Fahrzeuge, die Herstellung von Modellen in 3D-Druck-Verfahren und CNC-Fräs-Verfahren sowie die Montage von Bauelementen jeglicher Art

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Woodlover's Rhein-Main Möbel GmbH ist am 21.02.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 25.01.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Dr. Jan Markus Plathner als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 21.03.2024 anzumelden. Als Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 02.05.2024 festgelegt. Widersprüche und Anträge sind bis zu diesem Stichtag schriftlich bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Originalbekanntmachung

21.02.2024

9 IN 759/23: Über das Vermögen der Woodlover's Rhein-Main Möbel GmbH, Hinterm Galgen 17, 64839 Münster (AG Darmstadt, HRB 102517), vertr. d.: Steffen Schneider, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2024 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Lagerstraße 11, 64807 Dieburg, Tel.: 06071/92151-0, Fax: 06071/92151-29, E-Mail: dieburg@brinkmann-partner.de. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.03.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsr...

Originalbekanntmachung

22.02.2024

Geschäfts-Nr.: 9 IN 759/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Woodlover's Rhein-Main Möbel GmbH, Hinterm Galgen 17, 64839 Münster (AG Darmstadt, HRB 102517), vertr. d.: Steffen Schneider, (Geschäftsführer), ist am 25.01.2024 um 17:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Lagerstraße 11, 64807 Dieburg, Tel.: 06071/92151-0, Fax: 06071/92151-29, E-Mail: dieburg@brinkmann-partner.de bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anord...

Originalbekanntmachung

17.07.2025

9 IN 759/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Woodlover's Rhein-Main Möbel GmbH, Hinterm Galgen 17, 64839 Münster (AG Darmstadt, HRB 102517), vertr. d.: Steffen Schneider, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um 0 % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorlie...

Originalbekanntmachung

17.07.2025

9 IN 759/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Woodlover's Rhein-Main Möbel GmbH, Hinterm Galgen 17, 64839 Münster (AG Darmstadt, HRB 102517), vertr. d.: Steffen Schneider, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 284.264,62 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 16.107,91 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 17.07.2025

Originalbekanntmachung

17.07.2025

9 IN 759/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Woodlover's Rhein-Main Möbel GmbH, Hinterm Galgen 17, 64839 Münster (AG Darmstadt, HRB 102517), vertr. d.: Steffen Schneider, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 28.08.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO, Anträge der Gläubiger gemäß § 292 Abs. 2 InsO (Obliegenheitsüberwachung) . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung k...

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