Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 104574

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

WürzbergerBau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hauptstraße 42, 64720 Michelstadt (OT Würzberg)
Handelsregister
Darmstadt, HRB 104574
EUID
DEM1103.HRB104574

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 169/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe
Adresse
Sophienstraße 17, 68165 Mannheim
Telefon
0621/480264-0
Fax
0621/480264-10

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist Bauplanung, Zimmerei, Holzbau, Schreinerei, schlüsselfertiges Bauen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WürzbergerBau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Patric Florian Oumar, Nikolas Swyter, Daniel Schmidt und Dirk Mayer, ist am 26.02.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe eingeleitet worden. Dabei sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam, Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt und das Einziehen von Forderungen sowie die Führung eines Insolvenzsonderkontos sind dem Verwalter gestattet. Am 01.05.2026 ist das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Darmstadt eröffnet worden. Die internationale Zuständigkeit ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2015/848. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.05.2026 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Personen mit Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 09.07.2026. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Verwalters, der Verwertung der Masse und des Fortgangs des Verfahrens bei Gericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

24.02.2026

Geschäfts-Nr.: 9 IN 169/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WürzbergerBau GmbH, Hauptstraße 42, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRB 104574), vertr. d.: 1. Patric Florian Oumar, (Geschäftsführer), 2. Nikolas Swyter, (Geschäftsführer), 3. Daniel Schmidt, (Geschäftsführer), 4. Dirk Mayer, (Geschäftsführer), ist am 26.02.2026 um 10:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/480264-0, Fax: 0621/480264-10 bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie ei...

Originalbekanntmachung

04.05.2026

9 IN 169/26 : Über das Vermögen der WürzbergerBau GmbH, Hauptstraße 42, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRB 104574), vertr. d.: 1. Patric Florian Oumar, (Geschäftsführer), 2. Nikolas Swyter, (Geschäftsführer), 3. Daniel Schmidt, (Geschäftsführer), 4. Dirk Mayer, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/480264-0, Fax: 0621/480264-10. Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.05.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie ...

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