Schlussverteilung Hessen HRB 102102

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Xeem GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt
Handelsregister
Darmstadt, HRB 102102
EUID
DEM1103.HRB102102

Insolvenzgericht

Gericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 1062/24
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Brandhoff Obermüller Partner
Person
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
Telefon
069/348 79 20-0
Fax
069/348 79 20-99

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben und Vertreiben einer Online-Plattform für Challenges im b2b-Bereich sowie Durchführung von Veranstaltungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xeem GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, ist mit der Verwaltung betraut. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters sowie die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt festgesetzt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist abgeschlossen. Das Verteilungsverzeichnis zur Schlussverteilung ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Für die Verteilung stehen Forderungen in Höhe von insgesamt 71.914,88 EUR gegenüber einem verfügbaren Betrag von ca. 19.372,16 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 14.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingegangen sein.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

9 IN 1062/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xeem GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 102102), vertr. d.: Benjamin Ries, Asternweg 8, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 14.05.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis . Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist...

Originalbekanntmachung

23.03.2026

9 IN 1062/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xeem GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 102102), vertr. d.: Benjamin Ries, Asternweg 8, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf: X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o Brandhoff Obermüller Partner, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348 79 20-0, Fax: 069/348 79 20-99 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 06.01.2025 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Inso...

Originalbekanntmachung

23.03.2026

9 IN 1062/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xeem GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 102102), vertr. d.: Benjamin Ries, Asternweg 8, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 71.914,88 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 19.372,16 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung. Amtsgericht Darmstadt, 22.03.2026

Originalbekanntmachung

23.03.2026

9 IN 1062/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xeem GmbH, Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 102102), vertr. d.: Benjamin Ries, Asternweg 8, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf: 1. X EUR Nettovergütung nach InsVV 2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl. 3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie 4. X EUR Auslagen zuzüglich 5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % 6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich 7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %. ------------------------------------ X EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e: Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenz...

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