Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ABZ Gebäude Sanierung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Industriestraße 17, 63150 Heusenstamm
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 50394
EUID
DEM1114.HRB50394
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 470/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwältin Fatma Kreft
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
frankfurt@brinkmann-partner.de
Fax
069/370022-111
Gegenstand des Unternehmens
Gebäudesanierung, Demontage und Reinigungsarbeiten, Schadstoffsanierung und Maschinensanierung, der Import und Export und der Handel mit medizinischer Schutzausrüstung, Arbeitsbekleidung und artverwandten Produkten, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz, der Handel und die Produktion von Werbemitteln und artverwandten Produkten, die der Verkaufsförderung dienen, sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 28.12.2023 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABZ Gebäude Sanierung GmbH eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 24.01.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an die Insolvenzverwalterin zu erbringen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Forderungsanmeldungen bis zum 14.02.2024 zu widersprechen und schriftliche Anträge in verschiedenen Angelegenheiten, wie der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, zu stellen. Spätestens bis zu diesem Tag müssen die Anträge beim Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann. Die Insolvenzverwalterin ist mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Originalbekanntmachung
03.01.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 470/22: Am 28.12.2023 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin ABZ Gebäude Sanierung GmbH, Industriestraße 17, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 50394), vertr. d.: Fouad Zioua, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 24.01.2024,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund ...
Geschäftsnummer: 8 IN 470/22: Am 28.12.2023 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin ABZ Gebäude Sanierung GmbH, Industriestraße 17, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 50394), vertr. d.: Fouad Zioua, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 24.01.2024,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 14.02.2024. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 14.02.2024 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.12.2023
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