Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AD + Vision GmbH Werbung, Visualisierung, Interaktive Kommunikation, Produktion
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Str. 151 B, 63303 Dreieich
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 33532
EUID
DEM1114.HRB33532
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 597/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters
Adresse
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069/95 91 10 - 0
E-Mail
mail@hgw.de
Fax
069/95 91 10 - 80
Website
www.hgw.de
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Werbung, Visualisierung, interaktive Kommunikation und Produktion von Werbemitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 31.01.2024 ist über das Vermögen der AD + Vision GmbH in Dreieich das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.03.2024 anzumelden. Für den 18.04.2024 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) angesetzt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Prüfung der angemeldeten Forderungen beschlossen werden soll. Am 02.05.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit).
Originalbekanntmachung
31.01.2024
8 IN 597/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AD + Vision GmbH Werbung, Visualisierung, Interaktive Kommunikation, Produktion, Frankfurter Straße 151b, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 33532),
vertreten durch: Udo Kübler, Turmgasse 13, 69181 Leimen, (Geschäftsführer),
wird heute um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht z...
8 IN 597/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AD + Vision GmbH Werbung, Visualisierung, Interaktive Kommunikation, Produktion, Frankfurter Straße 151b, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 33532),
vertreten durch: Udo Kübler, Turmgasse 13, 69181 Leimen, (Geschäftsführer),
wird heute um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.01.2024
Originalbekanntmachung
02.02.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 597/23. Am 31.01.2024 um 09:00 Uhr ist über das Vermögen der AD + Vision GmbH Werbung, Visualisierung, Interaktive Kommunikation, Produktion, Frankfurter Straße 151b, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 33532), vertr. d.: Udo Kübler, Turmgasse 13, 69181 Leimen, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 28.03.2024,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sic...
Geschäftsnummer: 8 IN 597/23. Am 31.01.2024 um 09:00 Uhr ist über das Vermögen der AD + Vision GmbH Werbung, Visualisierung, Interaktive Kommunikation, Produktion, Frankfurter Straße 151b, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 33532), vertr. d.: Udo Kübler, Turmgasse 13, 69181 Leimen, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 - 0, Fax: 069/95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 28.03.2024,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 18.04.2024, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
02.05.2024
8 IN 597/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AD + Vision GmbH Werbung, Visualisierung, Interaktive Kommunikation, Produktion, Frankfurter Straße 151b, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 33532), vertr. d.: Udo Kübler, Turmgasse 13, 69181 Leimen, (Geschäftsführer),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.05.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.