Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 56112

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Insolvenzprofil

Al Faggio GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Breitseeweg 30, 63303 Dreieich
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 56112
EUID
DEM1114.HRB56112

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 731/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Ralph Cordts
Adresse
Breitseeweg 30, 63303 Dreieich

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben einer Markthalle mit Restaurant und Ausschank von Getränken.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Al Faggio GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat durch Beschluss die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung basiert auf den Regelungen der Insolvenzverwertungsverordnung (InsVV) für vorläufige Verwalter. Der Wert der Insolvenzmasse wurde fiktiv ermittelt, wobei die Tätigkeit des Verwalters als Normalfall eingestuft wurde. Die festgesetzte Vergütung beträgt 25 % der regulären Insolvenzverwaltervergütung. Zusätzlich wurden Auslagenpauschalen und die darauf entfallende Umsatzsteuer festgelegt. Der vollständige Festsetzungsbeschluss kann bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfe sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.

Originalbekanntmachung

08.09.2025

Az.: 8 IN 731/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al Faggio GmbH, Buchschlager Allee 19, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 56112), vertr. d.: Ralph Cordts, Breitseeweg 30, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 08.09.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 08.09.2025

Originalbekanntmachung

07.04.2026

Geschäftsnummer: 8 IN 731/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Al Faggio GmbH, Buchschlager Allee 19, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 56112), vertr. d.: Ralph Cordts, Breitseeweg 30, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung d...

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