Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ALIX-Veranstaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lindacher Straße 7, 63179 Obertshausen
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 10459
EUID
DEM1114.HRB10459
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 745/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Kanzlei
hww Rechtsanwälte Partnerschaft
Person
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/913092-0
Fax
069/913092-30
Gegenstand des Unternehmens
Das Durchführen von Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Märkten usw.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALIX-Veranstaltungs-GmbH ist am 05.05.2025 um 13:16 Uhr eröffnet worden. Als Eröffnungsgründe werden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung festgestellt. Zur Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic bestellt. Der Schuldnerin wird das Verfügungsverbot über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen auferlegt und die Verfügungsbefugnis auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin sind nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr möglich. Gegen den Eröffnungsbeschluss kann die Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
07.05.2025
8 IN 745/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ALIX-Veranstaltungs-GmbH, Lindacher Str. 7, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 10459),
vertreten durch:
Marcel Fuchsberger, An Sankt Nikolaus 15, 41515 Grevenbroich, (Geschäftsführer),
wird heute um 13:16 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, c/o hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflich...
8 IN 745/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ALIX-Veranstaltungs-GmbH, Lindacher Str. 7, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 10459),
vertreten durch:
Marcel Fuchsberger, An Sankt Nikolaus 15, 41515 Grevenbroich, (Geschäftsführer),
wird heute um 13:16 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, c/o hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.05.2025
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