Nachtragsverteilung Hessen HRB 50815

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Insolvenzprofil

AMS INTERNATIONAL GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 50815
EUID
DEM1114.HRB50815

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 127/20
Phase
Nachtragsverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Sandra Schäfer-Gunkel
Adresse
Kolbestraße 5, 63322 Rödermark

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel und der Vertrieb mit CAD-, CAM-, Mess-Software und zugehörigen Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMS INTERNATIONAL GmbH ist eröffnet. Die Geschäftsführerin Sandra Schäfer-Gunkel vertritt den Schuldner. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Nachtragsverteilung für eine etwaige Quotenzahlung angeordnet. Diese Verteilung bezieht sich auf das Insolvenzverfahren der Gebrüder Lony GmbH. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

10.09.2025

8 IN 127/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMS INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50815), vertreten durch: Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Am...

Originalbekanntmachung

10.09.2025

(Veröffentlichung nach § 188 InsO) AZ: 8 IN 127/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMS INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50815), vertr. d.: Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 44.207,57 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 104.153,99 EUR. Amtsgericht Offenbach am Main, 10.09.2025

Originalbekanntmachung

10.09.2025

8 IN 127/20: In dem Insolvenzverfahren AMS INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50815), vertr. d.: Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO). Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 07.11.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Offenbach am Main, 02.09.2025

Originalbekanntmachung

28.01.2026

AZ: 8 IN 127/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMS INTERNATIONAL GmbH, Paul-Ehrlich-Straße 28-30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 50815), vertreten durch: Sandra Schäfer-Gunkel, Kolbestraße 5, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), wird die Nachtragsverteilung für eine etwaige Quotenzahlung im Insolvenzverfahren Gebrüder Lony GmbH (AG Essen, Az. 166 IN 30/20) angeordnet Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es fü...

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