Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
art concept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 48487
EUID
DEM1114.HRB48487
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 382/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt André Zöller
Adresse
Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg
Telefon
06021-3868330
E-Mail
advokat@rae-ohly-zoeller.de
Fax
06021-3868333
Gegenstand des Unternehmens
Akquisition und Marketing von Internetprodukten für Dritte und social-media-Maßnahmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der art concept GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß ist verstorben, woraufhin Rechtsanwalt André Zöller zum neuen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Dieser ist gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt. Gläubigern wurde Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters bis zum 31.05.2024 gegeben. Das Gericht hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 03.07.2024. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses erfolgt nach Ablauf dieser Frist. Zudem sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
30.04.2024
8 IN 382/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48487),
vertreten durch:
1. Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Palm und Borger GbR, Alt Fechenheim 80, 60386 Frankfurt am Main,
wird Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Telefon: 06021-3868330, Telefax: 06021-3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de,
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt, nachdem der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Peter Gangfuß aus Hanau, verstorben ist.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO bis zum 31.05.20...
8 IN 382/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48487),
vertreten durch:
1. Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Palm und Borger GbR, Alt Fechenheim 80, 60386 Frankfurt am Main,
wird Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Telefon: 06021-3868330, Telefax: 06021-3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de,
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt, nachdem der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Peter Gangfuß aus Hanau, verstorben ist.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO bis zum 31.05.2024.
Sofern bis zu diesem Termin entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 26.04.2024
Originalbekanntmachung
06.06.2024
8 IN 382/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48487), vertr. d.: 1. Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 03.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten ke...
8 IN 382/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48487), vertr. d.: 1. Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 03.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.06.2024
Originalbekanntmachung
16.07.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 382/20
In dem Insolvenzverfahren art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48487), vertr. d.: 1. Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolve...
Geschäftsnummer: 8 IN 382/20
In dem Insolvenzverfahren art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48487), vertr. d.: 1. Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.07.2024.
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