Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
artos AG -vertr.d.d.Vorst.-
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Thomas-Mann-Ring 2, 63128 Dietzenbach
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 45442
EUID
DEM1114.HRB45442
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 341/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens
Adresse
Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus
Telefon
06173/78 34 - 0
E-Mail
janssen-carstens@ra-amend.de
Fax
06173/78 34 - 149
Website
www.ra-amend.de
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie den damit verbundenen, auch gewerblichen Tätigkeiten wie Handel, die Produktion und Beratung und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und auch Termin- und Differenzgeschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 31.03.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der artos AG eröffnet worden. Das Gericht hat die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin aufgehoben und die Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Für den 19.05.2026 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) angesetzt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung sowie über die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens beschlossen werden soll. Zudem sollen die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Das weitere Verfahren 8 IN 580/24 wird mit diesem Verfahren verbunden.
Originalbekanntmachung
31.03.2026
Amtsgericht Offenbach am Main
31.03.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 341/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
artos AG -vertr.d.d.Vorst.-, AG, Thomas-Mann-Ring 2, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 45442),
vertreten durch:
1. Karolina Wacyk, Hohebergstr. 93 B, 63150 Heusenstamm, (Vorstand),
2. Ioanis Exarchos, Geranienstr. 7, 63322 Rödermark, (Vorstand),
wird heute, am 31.03.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: janssen-carstens@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schul...
Amtsgericht Offenbach am Main
31.03.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 341/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
artos AG -vertr.d.d.Vorst.-, AG, Thomas-Mann-Ring 2, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 45442),
vertreten durch:
1. Karolina Wacyk, Hohebergstr. 93 B, 63150 Heusenstamm, (Vorstand),
2. Ioanis Exarchos, Geranienstr. 7, 63322 Rödermark, (Vorstand),
wird heute, am 31.03.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: janssen-carstens@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Mit diesem Verfahren wird das weitere 8 IN 580/24 verbunden. Das Verfahren 8 IN 341/24 führt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens vom 30.03.2026.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
01.04.2026
Geschäftsnummer: 8 IN 341/24. Am 31.03.2026 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der artos AG -vertr.d.d.Vorst.-, AG, Thomas-Mann-Ring 2, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 45442), vertr. d.: 1. Karolina Wacyk, Hohebergstr. 93 B, 63150 Heusenstamm, (Vorstand), 2. Ioanis Exarchos, Geranienstr. 7, 63322 Rödermark, (Vorstand), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: janssen-carstens@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 28.04.2026,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art ...
Geschäftsnummer: 8 IN 341/24. Am 31.03.2026 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der artos AG -vertr.d.d.Vorst.-, AG, Thomas-Mann-Ring 2, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 45442), vertr. d.: 1. Karolina Wacyk, Hohebergstr. 93 B, 63150 Heusenstamm, (Vorstand), 2. Ioanis Exarchos, Geranienstr. 7, 63322 Rödermark, (Vorstand), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/78 34 - 0, Fax: 06173/78 34 - 149, E-Mail: janssen-carstens@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 28.04.2026,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Dienstag, 19.05.2026, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.03.2026
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