Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bees Trading GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 48166
EUID
DEM1114.HRB48166
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 106/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Wolf & Collegen
Person
Rechtsanwalt Arno Wolf
Adresse
Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg
Telefon
06172/17928-50
Fax
06172/17928-99
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export von und Handel mit Waren aller Art, insbesondere Konsumgütern, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bees Trading GmbH ist eröffnet. Im vorläufigen Verfahren wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 16.06.2025 festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage bildete eine Insolvenzmasse von 37.801,45 EUR. Im Hauptverfahren wurde die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Arno Wolf, festgesetzt, wobei eine Masse von 65.913,52 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet; die Widerspruchsfrist endete am 10.04.2024. Nach Beendigung der Verwertung der Insolvenzmasse wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Für die Verteilung steht ein Betrag von 52.213,02 EUR zur Verfügung, während die Summe der festgestellten Forderungen 196.313,15 EUR beträgt.
Originalbekanntmachung
01.03.2024
8 IN 106/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bees Trading GmbH, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 48166), vertr. d.: Hisham Mohammed Ahmed Ali, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine B...
8 IN 106/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bees Trading GmbH, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 48166), vertr. d.: Hisham Mohammed Ahmed Ali, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.02.2024
Originalbekanntmachung
20.06.2025
Geschäftsnummer: 8 IN 106/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bees Trading GmbH, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 48166), vertr. d.: Hisham Mohammed Ahmed Ali, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil...
Geschäftsnummer: 8 IN 106/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bees Trading GmbH, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 48166), vertr. d.: Hisham Mohammed Ahmed Ali, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 37.801,45 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Aus der maßgeblichen Masse errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR 3.300,09€. Die insbesondere aufgrund der in folgenden Bereichen geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens ist eine Erhöhung der Regelvergütung gerechtfertigt (§§ 10,3 InsVV):
* Obstruktiver Geschäftsführer 50%
* Buchhaltung 20%
* Sanierungsgespräche 10%
* Erschwernisse aufgrund der COVID-19-Pandemie 10%
In der Gesamtschau der beantragten Zu- und Abschläge ergibt sich rechnerisch ein Saldo von 90 %. In der abschließenden Betrachtung wird ein Zuschlag von 65% für angemessen und gerechtfertigt erachtet. Auf den Vergütungsantrag wird verwiesen.
Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.06.2025.
Originalbekanntmachung
20.06.2025
Geschäftsnummer: 8 IN 106/20
In dem Insolvenzverfahren Bees Trading GmbH, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 48166), vertr. d.: Hisham Mohammed Ahmed Ali, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (In...
Geschäftsnummer: 8 IN 106/20
In dem Insolvenzverfahren Bees Trading GmbH, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 48166), vertr. d.: Hisham Mohammed Ahmed Ali, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 65.913,52 EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Aus der maßgeblichen Masse errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR 17.363,95€. Die insbesondere aufgrund der in folgenden Bereichen geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens ist eine Erhöhung der Regelvergütung gerechtfertigt
* Obstruktiver Geschäftsführer 50%
* Abwicklung des Kaufvertrages 30%
* Zusätzlicher Aufwand bei der Anspruchsprüfung infolge unzureichender Buchführung 15%
In der Gesamtschau der beantragten Zu- und Abschläge ergibt sich rechnerisch ein Saldo von 95 %.
In der abschließenden Betrachtung wird ein Zuschlag von 70% für angemessen und gerechtfertigt erachtet. Auf den Vergütungsantrag wird verwiesen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.06.2025.
Originalbekanntmachung
20.06.2025
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 106/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bees Trading GmbH, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 48166), vertr. d.: Hisham Mohammed Ahmed Ali, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 52.213,02 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 196.313,15 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
20.06.2025
Amtsgericht Offenbach am Main
16.06.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 106/20
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bees Trading GmbH, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm
(AG Offenbach am Main , HRB 48166),
vertreten durch:
Hisham Mohammed Ahmed Ali, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt ...
Amtsgericht Offenbach am Main
16.06.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 106/20
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Bees Trading GmbH, Industriestraße 1, 63150 Heusenstamm
(AG Offenbach am Main , HRB 48166),
vertreten durch:
Hisham Mohammed Ahmed Ali, Weiherstraße 7a, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
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