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Insolvenzprofil
Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 47473
EUID
DEM1114.HRB47473
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 30/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Alle Tätigkeiten im Bereich des Trockenbaus (z. B. Trennwände, Deckensysteme, Dämmung und Isolierung, Spachteln, verputzen, Renovierungsarbeiten, Abbrucharbeiten).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt) ist am 05.05.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor war das Verfahren bereits am 25.03.2024 durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main in der Phase der Schlussverteilung fortgeschritten. Zu diesem Zeitpunkt stand ein Betrag von 9.130,43 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verteilung, während die Summe der festgestellten Forderungen 121.593,90 Euro betrug. Am selben Tag wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei von einer Insolvenzmasse in Höhe von 15.878,16 Euro ausgegangen wurde. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens, zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände war für den 13.05.2024 angesetzt. Die Frist zur Einreichung von Anträgen oder Einwendungen endete ebenfalls am 13.05.2024. Mit der Einstellung des Verfahrens am 05.05.2025 erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Der Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam.
Originalbekanntmachung
26.03.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt), Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 47473), vertr. d.: Tahir Bibaj, Schillerstraße 74, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben...
Geschäftsnummer: 8 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt), Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 47473), vertr. d.: Tahir Bibaj, Schillerstraße 74, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 25.03.2024
Originalbekanntmachung
26.03.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt), Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 47473), vertr. d.: Tahir Bibaj, Schillerstraße 74, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalt...
Geschäftsnummer: 8 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt), Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 47473), vertr. d.: Tahir Bibaj, Schillerstraße 74, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden. Zu- oder Abschläge waren vorliegend nicht festzusetzen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 15.878,16 EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Auslagen für gemäß § 8 Absatz 3 InsO übertragene Zustellungen waren gesondert festzusetzen (Beschluss des BGH vom 21.03.2013, IX ZB 209/10).
Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.03.2024.
Originalbekanntmachung
26.03.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt), Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 47473),
vertreten durch:
Tahir Bibaj, Schillerstraße 74, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO,
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 13.05.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten bis zum schriftlichen Schlusstermin (1...
Geschäftsnummer: 8 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt), Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 47473),
vertreten durch:
Tahir Bibaj, Schillerstraße 74, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO,
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 13.05.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten bis zum schriftlichen Schlusstermin (13.05.2024) geleistet wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.03.2024
Originalbekanntmachung
26.03.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 30/19
In dem Insolvenzverfahren Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt), Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 47473), vertreten durch: Tahir Bibaj, Schillerstraße 74, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 9.130,43 Euro - vor Abzug der Verfahrenskosten - zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 121.593,90 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.03.2024
Originalbekanntmachung
17.12.2025
8 IN 30/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt), Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 47473), vertr. d.: Tahir Bibaj, Schillerstraße 74, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am 05.05.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gest...
8 IN 30/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bibaj Trockenbausysteme UG (haftungsbeschränkt), Lämmerspieler Straße 60, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 47473), vertr. d.: Tahir Bibaj, Schillerstraße 74, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), ist am 05.05.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.05.2025
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