Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CHANGE Owu! GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berliner Straße 300b, 63065 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 54539
EUID
DEM1114.HRB54539
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 243/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
JAFFE Rechtsanwälte
Person
Wirtschaftsjurist Emil Eminov
Adresse
Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main
Telefon
069/2400650
E-Mail
emil.eminov@jaffe-rae.de
Fax
06924006510
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von kreativen, technnologiebasierten Dienstleistungen im Rahmen von Veränderungs- und Digitalisierungsprozessen, insbesondere die Durchführung von Workshops, Benchmarkings und Analysen sowie die Gestaltung und Entwicklung nachfolgender Artefakte wie Ideen, Konzepte, Kampagnen, Marken, Web- und Software
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHANGE Owu! GmbH ist am 19.07.2024 um 16:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist der Wirtschaftsjurist Emil Eminov bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 16.10.2024. Das Verfahren wird gemäß § 5 Absatz 2 InsO schriftlich geführt. Es wurden weitere Verfahren hinzuverbunden. Eine schriftliche Gläubigerversammlung sowie ein schriftlicher Prüfungstermin wurden angesetzt. Die Frist zur Einreichung von Anträgen und Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung endete am 04.11.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 13.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses erfolgt nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist.
Originalbekanntmachung
22.07.2024
Amtsgericht Offenbach am Main
19.07.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 243/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CHANGE Owu! GmbH, Berliner Straße 114-116, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 54539),
vertreten durch:
Verena Menzel, 1 Oak Ullard Holiday Homes, R95 X529 Milltown, Boris, Co Kilkenny, IRLAND, (Geschäftsführerin),
wird heute um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o JAFFE Rechtsanwälte, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 06924006510, E-Mail: emil.eminov@jaffe-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an ...
Amtsgericht Offenbach am Main
19.07.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 243/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CHANGE Owu! GmbH, Berliner Straße 114-116, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 54539),
vertreten durch:
Verena Menzel, 1 Oak Ullard Holiday Homes, R95 X529 Milltown, Boris, Co Kilkenny, IRLAND, (Geschäftsführerin),
wird heute um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o JAFFE Rechtsanwälte, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 06924006510, E-Mail: emil.eminov@jaffe-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Zu diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 8 IN 100/24, 8 IN 142/24, 8 IN203/24 und 8 IN 343/24 hinzuverbunden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
24.07.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 243/24
Am 19.07.2024 um 16:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des CHANGE Owu! GmbH, Berliner Straße 114-116, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 54539), vertr. d.: Verena Menzel, 1 Oak Ullard Holiday Homes, R95 X529 Milltown, Boris, Co Kilkenny, IRLAND, (Geschäftsführerin),.
Zum Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o JAFFE Rechtsanwälte, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 06924006510, E-Mail: emil.eminov@jaffe-rae.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 16.10.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.10.2024.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. De...
Geschäftsnummer: 8 IN 243/24
Am 19.07.2024 um 16:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des CHANGE Owu! GmbH, Berliner Straße 114-116, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 54539), vertr. d.: Verena Menzel, 1 Oak Ullard Holiday Homes, R95 X529 Milltown, Boris, Co Kilkenny, IRLAND, (Geschäftsführerin),.
Zum Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o JAFFE Rechtsanwälte, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/2400650, Fax: 06924006510, E-Mail: emil.eminov@jaffe-rae.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 16.10.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.10.2024.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 04.11.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
20.03.2026
8 IN 243/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHANGE Owu! GmbH, Berliner Straße 114-116, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 54539), vertr. d.: Verena Menzel, Apartment 207 Eden Bay West End, F94W273 Bundoran, IRLAND, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 13.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestel...
8 IN 243/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CHANGE Owu! GmbH, Berliner Straße 114-116, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 54539), vertr. d.: Verena Menzel, Apartment 207 Eden Bay West End, F94W273 Bundoran, IRLAND, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 13.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.03.2026
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