Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CLESTRA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Dreieich Plaza 2 A, 63303 Dreieich
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 33893
EUID
DEM1114.HRB33893
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 162/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwältin Fatma Kreft
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
frankfurt@brinkmann-partner.de
Fax
069/370022-111
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Handel sowie der Import und Export von Baustoffen des Innenausbaues aller Art, insbesondere von Trennwänden, Decken und Reinräumen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CLESTRA GmbH in Dreieich wurde am 27.03.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet. Dabei wurde Rechtsanwältin Fatma Kreft als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Eine Berichtigung vom 04.04.2024 korrigierte die Angabe zum gesetzlichen Vertreter der Schuldnerin von Christoph Josef Rieger auf Rémi Taieb. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 16.08.2024. Für den 06.09.2024 ist ein schriftlicher Prüfungstermin sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung angesetzt, in der unter anderem die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Frage der Betriebsfortführung oder -stilllegung behandelt werden sollen. Anträge und Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind bis zum 06.09.2024 bei dem Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
27.03.2024
Az.: 8 IN 162/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CLESTRA GmbH, Dreieich Plaza 2 A, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 33893), vertr. d.: Christoph Josef Rieger, Vilshofen, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer ...
Az.: 8 IN 162/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CLESTRA GmbH, Dreieich Plaza 2 A, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 33893), vertr. d.: Christoph Josef Rieger, Vilshofen, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
05.04.2024
Amtsgericht Offenbach am Main
04.04.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 162/24
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
CLESTRA GmbH, Dreieich Plaza 2 A, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 33893),
vertreten durch:
Herrn Remi Taieb, 26 rue de Montevideo, 75116 Paris, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Christine Beneke Qivive Rechtsanwalts GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 71, 50668 Köln,
wird der Beschluss vom 27.3.2024 (Anordnung der vorläufigen Verwaltung) wegen einer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass Geschäftsführer Herr Remi Taieb (nicht: Herr Christoph Josef Rieger) ist.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 04.04.2024
Originalbekanntmachung
01.07.2024
8 IN 162/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CLESTRA GmbH, Dreieich Plaza 2 A, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 33893),
vertreten durch: Rémi Taieb, 26 rue de Montevideo., 75116 Paris, FRANKREICH, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Rechtsanwälte Dr. Christine Beneke Qivive Rechtsanwalts GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 71, 50668 Köln,
wird heute um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolg...
8 IN 162/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CLESTRA GmbH, Dreieich Plaza 2 A, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 33893),
vertreten durch: Rémi Taieb, 26 rue de Montevideo., 75116 Paris, FRANKREICH, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters:
Rechtsanwälte Dr. Christine Beneke Qivive Rechtsanwalts GmbH, Konrad-Adenauer-Ufer 71, 50668 Köln,
wird heute um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
02.07.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 162/24
Am 01.07.2024 um 11:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der CLESTRA GmbH, Dreieich Plaza 2 A, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 33893), vertr. d.: 1. Rémi Taieb, 26 rue de Montevideo ., 75116 Paris, FRANKREICH, (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 16.08.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.08.2024.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicheru...
Geschäftsnummer: 8 IN 162/24
Am 01.07.2024 um 11:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der CLESTRA GmbH, Dreieich Plaza 2 A, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 33893), vertr. d.: 1. Rémi Taieb, 26 rue de Montevideo ., 75116 Paris, FRANKREICH, (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 16.08.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.08.2024.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 06.09.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern dies sachdienlich erscheint.
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag der Insolvenzverwalterin nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag der Insolvenzverwalterin nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.07.2024
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