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Insolvenzprofil
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Am 07.01.2026 ist über das Vermögen der Confideum Realinvest GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M. zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.04.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.06.2026 anzumelden. Für den 24.06.2026 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) angesetzt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung, die Betriebsveräußerung und die Prüfung der angemeldeten Forderungen beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
8 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Confideum Realinvest GmbH, Kaiserleistr. 51, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56537), vertr. d.: Abdol Rasouli Nia, (Geschäftsführer), ist am 07.01.2026 um 17:12 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 07.01.2026
Originalbekanntmachung
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