Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CPP Studios GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Dornhofstraße 14, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 10480
EUID
DEM1114.HRB10480
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 587/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwalt Sebastian Netzel
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/37 0022-0
Fax
069/37 0022-111
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Foto- und Werbeagentur, Bildproduktion, Fotobände, AV-Service und allen damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.01.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPP Studios GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Es wird die Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.02.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 28.03.2024 anberaumt. Später wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 12.06.2026. Der Sachwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
03.01.2024
8 IN 587/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 10480),
vertreten durch:
1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
2. Timm Hartwich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Semper Fidelis, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main,
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Es wird die Eigenverwaltung angeordnet (§§ 270, 270f InsO).
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters ...
8 IN 587/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 10480),
vertreten durch:
1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
2. Timm Hartwich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Semper Fidelis, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main,
wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Es wird die Eigenverwaltung angeordnet (§§ 270, 270f InsO).
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Gründe:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Die Verfahrenskosten sind gedeckt.
Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insb. dem Gutachten des Sachverständigen vom 22.12.2023.
Die Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände ersichtlich die erwarten lassen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
05.01.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 587/23. Am 01.01.2024 um 08:00 Uhr ist über das Vermögen der CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10480), vertr. d.: 1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Timm Hartwich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 29.02.2024
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sich...
Geschäftsnummer: 8 IN 587/23. Am 01.01.2024 um 08:00 Uhr ist über das Vermögen der CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10480), vertr. d.: 1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Timm Hartwich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 29.02.2024
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Donnerstag, 28.03.2024, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Schuldner sowie Stellungnahme dazu durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Beibehaltung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen des Schuldners gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensfortführung, Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung
* Erstellung eines Insolvenzplans § 284 InsO durch den Schuldner oder den Sachwalter
* Aufhebung der Eigenverwaltung § 272 InsO,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.01.2024
Originalbekanntmachung
22.08.2025
8 IN 587/23 In dem Insolvenzverfahren CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10480), vertr. d.: 1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Timm Hartwich, (Geschäftsführer),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung (§ 160 InsO) bestimmt auf:
Donnerstag, 18.09.2025, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main.
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs durch die Schuldnerin in Eigenverwaltung, durch welchen Ansprüche gegen den Gesellschaftergeschäftsführer Gernot Pflüger aus Anfechtung und Gesellschafterverrechnungskonto i.H.v. nominal EUR 73.181,00 Euro gegen Zahlung von mindestens 28.000,00 Euro abgegolten werden (§ 276 S. 2 i.V.m. § 160 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Ziff. 3 InsO).
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähi...
8 IN 587/23 In dem Insolvenzverfahren CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10480), vertr. d.: 1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Timm Hartwich, (Geschäftsführer),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung (§ 160 InsO) bestimmt auf:
Donnerstag, 18.09.2025, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main.
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vergleichs durch die Schuldnerin in Eigenverwaltung, durch welchen Ansprüche gegen den Gesellschaftergeschäftsführer Gernot Pflüger aus Anfechtung und Gesellschafterverrechnungskonto i.H.v. nominal EUR 73.181,00 Euro gegen Zahlung von mindestens 28.000,00 Euro abgegolten werden (§ 276 S. 2 i.V.m. § 160 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Ziff. 3 InsO).
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Offenbach am Main, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
09.03.2026
8 IN 587/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10480), vertr. d.: 1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Timm Hartwich, (Geschäftsführer),hat der Sachwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
22.04.2026
8 IN 587/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10480), vertr. d.: 1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Timm Hartwich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 12.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestel...
8 IN 587/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CPP Studios GmbH, Brockmannstraße 15, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10480), vertr. d.: 1. Gernot Pflüger, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Timm Hartwich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 12.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.04.2026
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